Wir möchten, dass die Jugendweihe für Sie nicht an finanziellen Hürden scheitert. Wir haben Ihnen auf dieser Seite Möglichkeiten zusammengestellt, die Sie bei der Finanzierung der Jugendweihe Ihres Kindes unterstützen. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns (per E-Mail: ).
Ratenzahlung
Nach erfolgter Anmeldung Ihres Kindes zur Jugendweihe versenden wir die Rechnung an Sie per E-Mail. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung zum auf der Rechnung genannten Zahlungsziel, vor der Jugendweihe Ihres Kindes.
Sie können mit uns ganz unkompliziert auch andere Zahlungsziele oder Ratenzahlungsmodelle vereinbaren. Wenden Sie sich dafür vertrauensvoll an unsere Buchhaltung per E-Mail:
Geschwisterrabatt
Geschwister, die im selben Haushalt leben und im gleichen Jahr zur Jugendweihe angemeldet werden, sind berechtigt ab dem 2. Kind ein um 20 € rabattiertes Kleines Familienticket zu buchen. Falls dies auf Ihre Familie zutrifft, dann können sie für Ihre Geschwisterkinder das Familienticket Geschwister im gleichen Feierjahr (Teilnehmer inkl. 4 Gästekarten) buchen.
Finanzielle Unterstützung aus Bildungs- und Teilhabepaket
Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), WOOG (Wohngeld), KiZ (Kindergeldzuschlag) oder AsylbLG (Asylbewerber*innen) beziehen, haben unter Umständen Anspruch, die Kosten für die Jugendweihe teilweise bzw. gänzlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert zu bekommen. Dafür müssen Sie als Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte bei dem für Sie zuständigen Amt einen Antrag stellen. Diesen reichen Sie zusammen mit der Rechnung zur Jugendweihe Ihres Kindes bei Ihrer Bewilligungsstelle ein.
Die Anträge für Ihre Region finden Sie unter anderem in der folgenden Übersicht. Klicken auf Ihre Region und gelangen Sie direkt zum Antrags-Download des jeweiligen Landkreises:
Leistungsempfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sicherung zum Lebensunterhalt oder Wohngeld gewähren wir einen Sozialrabatt von 35 € auf das jeweilige Familienpaket, wenn ihr Antrag auf Erstattung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch das zuständige Amt abschlägig entschieden wurde. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte per E-Mail an und senden Sie mit Ihrer E-Mail eine Kopie des entsprechenden Ablehnungsbescheides bei.