Finanzierungshilfen
Wir möchten, dass die Jugendweihe für Sie nicht an finanziellen Hürden scheitert. Daher haben wir Ihnen auf dieser Seite Möglichkeiten zusammengestellt, die Sie bei der Finanzierung der Jugendweihe Ihres Kindes unterstützen können. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns.
Ratenzahlung
Im Herbst vor der Jugendweihe Ihres Kindes versenden wir mit den Vertragsunterlagen Ihre Rechnung. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder bar nach Rechnungslegung via E-Mail zum auf der Rechnung genannten Zahlungsziel, in der Regel bis Ende November des Jahres vor der Jugendweihe Ihres Kindes.
Sie können mit uns ganz unkompliziert auch andere Zahlungsziele oder Ratenzahlungsmodelle vereinbaren. Wenden Sie sich dafür vertrauensvoll an unsere Buchhaltung:
Sprechstunden in der Schulzeit immer dienstags und donnerstags von 14 bis 17 Uhr
Telefon: 030/554 887 25
E-Mail: fibu@jugendweihe-bb.de
Geschwisterrabatt
Geschwister, die im selben Haushalt leben und im gleichen Jahr zur Jugendweihe angemeldet werden, erhalten ab dem 2. Kind einen Geschwisterrabatt von 35 € auf das Familienpaket. Dies geben Sie einfach bei Ihrer Online-Anmeldung an.
Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), WOOG (Wohngeld), KiZ (Kindergeldzuschlag) oder AsylbLG (Asylbewerber*innen) beziehen, haben unter Umständen Anspruch, die Kosten für die Jugendweihe teilweise bzw. gänzlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert zu bekommen. Dafür müssen Sie als Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigte bei dem für Sie zuständigen Amt einen Antrag stellen. Diesen reichen Sie zusammen mit der Rechnung zur Jugendweihe Ihres Kindes bei Ihrer Bewilligungsstelle ein.
Die Anträge für Ihre Region finden Sie unter anderem in der folgenden Übersicht. Klicken auf Ihre Region und gelangen Sie direkt zum Antrags-Download des jeweiligen Landkreises:
• Berlin
• Barnim
• Dahme-Spreewald
• Havelland
• Oberhavel
• Oder-Spree
• Potsdam
• Potsdam-Mittelmark
• Teltow-Fläming
Sozialrabatt
Leistungsempfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sicherung zum Lebensunterhalt oder Wohngeld gewähren wir einen Sozialrabatt von 35 € auf das Familienpaket, wenn ihr Antrag auf Erstattung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket durch das zuständige Amt abschlägig entschieden wurde. Legen Sie bitte eine Kopie des entsprechenden Ablehnungsbescheides Ihrem Antrag bei. Bei Fragen nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.